Muss ich einen AV-Vertrag mit MeinImmoPortal abschließen?

Geändert am Fr, 7 Feb um 8:19 NACHMITTAGS

 

Ja. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist nach der DSGVO zwingend erforderlich, da wir in Ihrem Auftrag personenbezogene Daten "verarbeiten".



Als Neukunde, benötigen wir von Ihnen einen ausgefüllte AV-Vertrag zu dessen Abschluss wir gemäß DSGVO verpflichtet sind. Der AVV regelt die sichere Verarbeitung von Kundendaten auf Ihrer Webseite durch MeinImmoPortal. Verarbeitung bezieht sich hierbei auf die Speicherung und Auslieferung Ihrer Webseite von und auf unseren Servern.
 
Die aktuell gültige Fassung der AVV finden Sie auf dieser Seite weiter unten zum Herunterladen.


Senden Sie uns den ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag ("MeinImmoPortal - Auftragsdatenvereinbarung.pdf") in zweifacher Ausführung postalisch zurück. 


Bitte beachten Sie, dass die Abschnitte "Art der Daten" und "Kreis der Betroffenen" von Ihnen ausgefüllt werden müssen. Sollten Sie sich unsicher sein, was Sie dort ankreuzen sollen, finden Sie hier weitere Informationen.


Eine der Kopien erhalten Sie im Anschluss von uns unterschrieben zurück. 
 
Die weiteren Dokumente sind zu Ihrer Kenntnisnahme und zum Verbleib bei Ihren Unterlagen.

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