Muss ich eine ADV mit MeinImmoPortal abschließen?

Geändert am Do, 30 Mär, 2023 um 10:03 VORMITTAGS

 

Ja. Eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung (ADV) ist nach der DSGVO zwingend erforderlich, da wir in Ihrem Auftrag personenbezogene Daten "verarbeiten".



Als Neukunde, benötigen wir von Ihnen eine ausgefüllte Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung (ADV) zu deren Abschluss wir im Rahmen der DSGVO verpflichtet sind. Die ADV regelt die sichere Verarbeitung von Kundendaten auf Ihrer Webseite. Verarbeitung bezieht sich hierbei auf die Speicherung und Auslieferung Ihrer Webseite von und auf unseren Servern.
 
Die aktuell gültige Fassung der ADV finden Sie in unserem Kundenbereich. Folgen Sie dazu einfach dem folgenden Link und laden Sie dort alle Dokumente für Ihre Unterlagen herunter.


 
Senden Sie uns den ADV Vertrag ("MeinImmoPortal - Auftragsdatenvereinbarung.pdf") in zweifacher Ausführung ausgefüllt und unterschrieben postalisch zurück. Bitte beachten Sie, dass die Abschnitte "Art der Daten" und "Kreis der Betroffenen" von Ihnen ausgefüllt werden müssen. Sollten Sie sich unsicher sein, was Sie dort ankreuzen sollen, finden Sie hier weitere Informationen.
Eine der Kopien erhalten Sie im Anschluss von uns unterschrieben zurück. 
 
Die weiteren Dokumente sind zu Ihrer Kenntnisnahme und zum Verbleib bei Ihren Unterlagen.

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